VLGST Mitgliederverzeichnis

First Charity Foundation PCC

Zweck

Zweck der Stiftung ist Förderung der Allgemeinheit, insbesondere durch die wirtschaftliche Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen, Institutionen und Organisationen, die ihre Tätigkeit auf karitativem, religiösem, humanitärem, wissenschaftlichem, kulturellem, sittlichem, sozialem, sportlichem oder ökologischem Gebiet entfalten oder sich dem Tierschutz im weitesten Sinne widmen. Die Stiftung kann hierfür mittels Beschluss des Stiftungsrats ein oder mehrere Segmente errichten. Jedes Segment ist einem bestimmten Tätigkeitsbereich unterworfen, der jeweils in einer Stiftungszusatzurkunde näher zu umschreiben ist. Die Tätigkeitsbereiche der einzelnen Segmente dürfen dem Zweck der Stiftung nicht entgegenstehen bzw. diesem nicht widersprechen. Der Kern der Stiftung bezweckt grundsätzlich die zentrale Verwaltung der Stiftung. Die Stiftung ist befugt, alle Geschäfte abzuschliessen, die dem Zweck der Stiftung dienen können. In diesem Rahmen ist auch die Veräusserung der Belastung des Stiftungsvermögens einschliesslich des Ertrages sowie die nicht gewerbliche Gewährung von Darlehen und Kredite zulässig. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben.

Gesuche

Aufgrund des klar definierten Tätigkeitsbereiches können keine Unterstützungsgesuche berücksichtigt werden.

Kontakt

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