Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Mitglieder
Eine Mitgliedschaft bei der Vereinigung steht gemeinnützigen Stiftungen und Trusts nach liechtensteinischem Recht offen, die ihren Sitz in Liechtenstein haben, ausschliesslich und unwiderruflich gemeinnützig sind, über eigenes Vermögen verfügen, dieses oder Erträge daraus für gemeinnützige Zwecke einsetzen, eine Revisionsstelle gemäss den gesetzlichen Bestimmungen besitzen und für ihre Aktivitäten grundsätzlich nicht auf Spendengelder oder Sammeltätigkeit angewiesen sind.
Assoziierte Partner
Gemeinnützige Stiftungen und Trusts nach liechtensteinischem Recht, welche die Mitgliedschaftsbedingungen nicht erfüllen oder die aus anderen Gründen keine Mitgliedschaft anstreben, können von der Vereinigung als Assoziierte Partner Nutzen ziehen.
Sie können an den Veranstaltungen der Vereinigung als Assoziierte Partner teilnehmen und profitieren von Dienstleistungen und Weiterbildungsveranstaltungen. Sie haben kein aktives und passives Stimm- und Wahlrecht und sind rechtlich gesehen nicht Mitglieder der Vereinigung.
Beiträge für Mitglieder und Assoziierte Partner
An der Gründungsversammlung vom 15. Dezember 2010 wurden die Beiträge wie folgt festgelegt:
- Eintrittsbeitrag für Mitglieder und Assoziierte Partner einmalig CHF 5'000.00
- Jahresbeitrag für Mitglieder und Assoziierte Partner CHF 1'000.00
Dokumente
Zehn gute Gründe für eine VLGST Mitgliedschaft
Antrag auf Aufnahme als VLGST Mitglied / Assoziierter Partner
Datenschutz: Informationsplficht bei Erhebung von personenebezogenen Daten gemäss Art. 13 DSGVO