Den Kern der VLGST bilden ihre Mitglieder. Gemeinsam bilden die Mitglieder der VLGST eine wirkungsvolle Gemeinschaft des Stiftens und sind durch ihre Fördertätigkeiten ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft.
Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft bei der Vereinigung steht gemeinnützigen Stiftungen und Trusts nach liechtensteinischem Recht offen, die ihren Sitz in Liechtenstein haben, ausschliesslich und unwiderruflich gemeinnützig sind, über eigenes Vermögen verfügen, dieses oder Erträge daraus für gemeinnützige Zwecke einsetzen, eine Revisionsstelle gemäss den gesetzlichen Bestimmungen besitzen und für ihre Aktivitäten grundsätzlich nicht auf Spendengelder oder Sammeltätigkeit angewiesen sind.
Assoziierte Partnerschaft
Gemeinnützige Stiftungen und Trusts nach liechtensteinischem Recht, welche die Mitgliedschaftsbedingungen nicht erfüllen oder die aus anderen Gründen keine Mitgliedschaft anstreben, können von der Vereinigung als Assoziierte Partner Nutzen ziehen.
Sie können an den Veranstaltungen der Vereinigung als Assoziierte Partner teilnehmen und profitieren von Dienstleistungen und Weiterbildungsveranstaltungen. Sie haben kein aktives und passives Stimm- und Wahlrecht und sind rechtlich gesehen nicht Mitglieder der Vereinigung.
Antragsverfahren
Eine Aufnahme erfolgt in folgenden Schritten: Die interessierte Stiftung / der interessierte Trust schickt ein Antragsformular an die Geschäftsstelle der VLGST. Im Anschluss daran führt der Vorstand und/oder die Geschäftsführung ein Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen. Über die Aufnahme neuer Mitglieder und Assoziierter Partnerinnen entscheidet der Vorstand.
Direkte Ansprechperson
Dagmar Bühler-Nigsch
Geschäftsführerin
Kirchstrasse 5, LI-9494 Schaan
T: +423 222 30 10
E-Mail:
Dokumente
Antrag auf Aufnahme als VLGST Mitglied / als Assoziierte Partnerin
Antragsformular als Mitglied - für Stiftungen
Antragsformular als Mitglied - für Trusts
Antragsformular als Assoziierte Partnerin