Aufgrund der «Optimierung Trustrecht» und den damit verbundenen Änderungen im Treuhänderschaftsrecht (Art. 897 ff. PGR), welches seit 1. Juli 2026 in Kraft ist (vgl. LGBl 2026/12), unterstehen u.a. gemeinnützige Treuhänderschaften der Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA). Neu wird daher die STIFA in «Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde (STIFTA)» umbenannt. Diese und weitere Änderungen machten eine Überarbeitung der von der STIFA veröffentlichten diversen Merkblätter sowie der STIFA-Homepage notwendig.
Im Zuge dessen wurde auch das Merkblatt «Missbrauchsrisiken von liechtensteinischen Non-Profit Organisationen für Zwecke der Terrorismusfinanzierung» überarbeitet. In einem ersten Schritt wurden formelle Anpassungen aufgrund der Änderung des Namens der Behörde (einschliesslich der allgemeinen E-Mailadresse sowie der Domain der STIFA-Homepage) vorgenommen. Aber auch aus materieller Sicht waren Änderungen notwendig, nämlich betreffend die gemeinnützigen Vereine (siehe in diesem Zusammenhang die bereits erfolgte Anpassung des Vereinsrechts; LGBl 2024/370) sowie die gemeinnützigen Treuhänderschaften (siehe revidiertes Trustrecht ab 1. Juli 2026). Zudem werden von der FATF in regelmässigen Abständen die von ihr veröffentlichten Dokumente aktualisiert und mussten insofern vor allem entsprechende Links überprüft und erneuert werden.
Ein grösserer Anpassungsbedarf bestand bei Punkt 3.2. «Mögliche Missbrauchsszenarien und Typologien». Dort musste das Szenario der «Falschdarstellung und Sham NPOs» hinsichtlich der gemeinnützigen Vereine angepasst bzw. hinsichtlich gemeinnütziger Treuhänderschaften ergänzt werden.
Die Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde (STIFTA) ersucht um Kenntnisnahme der Neuerungen im Merkblatt sowie um entsprechende Information Ihrer Mitglieder, da das Merkblatt für diese im Falle der Verwaltung von bzw. Involvierung in Non-Profit Organisationen von Relevanz sein kann.
Die englische Version wird zeitnah aufgeschaltet.