Die Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen und Trusts e.V. (VLGST) setzt sich im Rahmen ihrer statutarischen Zielsetzungen für die Schaffung von anerkannten Standards ein. Aus der Praxis und aus Gesprächen mit der Wirtschaftsprüfervereinigung des Fürstentums Liechtenstein (WPV) ist deutlich geworden, dass in Liechtenstein ein Standard zur Rechnungslegung von gemeinnützigen Stiftungen und Organisationen fehlt. Eine einheitliche Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard ist für diesen Bereich in den meisten Ländern heute gesetzlich erforderlich, so in der Schweiz durch Swiss GAAP FER.
Die Vorstände von VLGST und WPV haben in enger Zusammenarbeit Empfehlungen zur Rechnungslegung für gemeinnützige Stiftungen und Organisationen in Liechtenstein erarbeitet. Beide Verbände erachten einen solchen Standard für die Entwicklung und Regulierung des Sektors als sinnvoll. Dabei handelt es sich um Empfehlungen und es liegt in der Entscheidung des Leitungsorganes jeder Organisation, diese Empfehlungen anzuwenden.
Die vorliegenden Empfehlungen orientieren sich an dem in der Schweiz geltenden Standard, berücksichtigen jedoch die Gegebenheiten von Förderstiftungen stärker. Der Vorstand der VLGST hat die Empfehlungen in der vorliegenden Form in seiner Sitzung vom 22. Januar 2019 verabschiedet.
Die WPV unterstützt diese Empfehlungen der VLGST und hat einen Standardrevisionsbericht herausgegeben, welcher sich auf diese Empfehlungen stützt und ab 2020 zur Anwendung gelangt.
Empfehlungen zur Rechnungslegung als pdf-Download