Der Vorstand der VLGST hat am 10. November 2021 die Möglichkeit zur Aufteilung der Eintrittsgebühr bei der VLGST-Mitgliedschaft auf mehrere Jahre beschlossen. Neu kann die Eintrittsgebühr bei Bedarf auf zwei bis drei Jahre aufgeteilt werden. Diese Möglichkeit soll den Beitritt von zusätzlichen Mitgliedern – insbesondere kleinere gemeinnützige Stiftungen und Trusts - erleichtern.