
Das neue EU Geldwäschereipaket ist von Liechtenstein als EWR-Mitglied bis 2027 umzusetzen. Die Umsetzung wird nur wenige Änderungen für das eigentliche liechtensteinische Geldwäschereirecht, aber grössere Anpassungen betreffend die Transparenz von Strukturen mit sich bringen. Für gemeinnützige Rechtsträger gelten aber wichtige Sonderregeln, damit NPOs nicht mit übermässig grossem Aufwand belastet oder in ihrem Wirkungsradius eingeschränkt werden.
Die VLGST hat sich frühzeitig mit dem Thema befasst und wird den weiteren Prozess aktiv begleiten. Mehr dazu im Artikel von VLGST-Präsident Dr. Thomas Zwiefelhofer, welcher am 14.05.2025 auf Finews.ch erschienen ist.