
Peter Goop im Interview mit Dr. Elisa Bortoluzzi Dubach für "Ticino Welcome"
Herr Goop, können Sie uns ein wenig über Ihren persönlichen Hintergrund erzählen und wie Sie in den Bereich der Philanthropie gekommen sind?
Schon während meiner Kindheit habe ich gelernt, auch auf jene Rücksicht zu nehmen denen das Schicksal nicht gewogen war. Mein Vater war dafür ein Beispiel, aber auch meine Mutter und meine Grosseltern engagierten sich immer wieder für Personen, die auf der Schattenseite des Lebens standen. Letztlich geht es darum, dass jeder für sich entscheidet, wie er Verantwortung für jene übernehmen will, die Hilfe benötigen. Dies wurde mir von schon seit Kindheit vorgelebt.
Was waren die wichtigsten Meilensteine in Ihrer Karriere und wie haben diese Ihre Sichtweise auf Philanthropie und die Arbeit mit Förderstiftungen geprägt?
In dieser Hinsicht prägte mich insbesondere das Beispiel eines französischen Klienten der mir erzählte, dass in der Normandie die Tradition bestehe, dass vermögende Personen „les dix pourcents pour les oeuvres» verwenden, also 10 % des Vermögens gemeinnützig vergeben werden. Ich hatte dies in dieser Form noch nie erlebt und wurde ich als junger Anwalt sehr geprägt davon. Ich habe in der Folge versucht, dieses Prinzip auch bei vielen anderen Gelegenheiten einzubringen und versuche, dies auch in meinem persönlichen Verhalten zu berücksichtigen.
Welches Projekt oder welche Initiative im Bereich der Förderstiftungen hat Sie bisher am meisten beeindruckt und warum?
In meiner jahrzehntelangen Verantwortung für Förderstiftungen habe ich sehr viele hervorragende Projekt erlebt, auf die ich wirklich stolz bin, sei dies im Bereich Umweltschutz, Soziales, medizinische Forschung, Frauenförderung, neue Krankheitsbilder wie Autismus etc. oder auch Projekte in den Bereichen der Selbstermächtigung (Self Empowerment). Gerade letzteres erscheint mir ein Schlüsselbegriff zu sein für einen Versuch, die Lebensumstände auf dieser Welt für eine Mehrheit von Menschen positiv zu gestalten. Wer gelernt hat, wie diese Welt funktioniert, wer gelernt hat, sich auszudrücken oder politisch aktiv zu sein, nur derjenige kann dann auch eine entsprechende Veränderung zu bewirken versuchen.
Wie sehen Sie Ihre persönliche Rolle im Förderstiftungssektor und welche Visionen treiben?
Diese Frage kann ich sehr leicht beantworten, sehe ich meine Rolle in diesem Sektor als jemand, der aufgrund der Grosszügigkeit der Stifter die Möglichkeit sieht, Projekte zu fördern und damit die Vision einer besseren Welt für den Grossteil der Menschheit hegen. Natürlich bin ich nicht naiv und erfahre die Realitäten der sozialen Welten, jedoch ist diese Einstellung das wichtigste Motiv für meine Arbeit.
Könnten Sie uns einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Förderstiftungen im Fürstentum Liechtenstein geben? Wie haben sich diese im Laufe der Zeit entwickelt?
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen Bedingungen für Förderstiftungen in Liechtenstein können überall im Internet eingesehen werden. Tatsache ist das es sich bei den Rahmenbedingungen um hervorragende Bedingungen handelt, die einerseits eine Freiheit für die Stifter beinhalten, andererseits jedoch die heute notwendige Kontrolle über die Herkunft und Verwendung der Gelder garantiert. Die Rahmenbedingungen haben sich auch seit der letzten Stiftungsrechtsrevision positiv entwickelt, indem z.B. der Begriff der Gemeinnützigkeit definiert ist und der auch im weiteren Umfeld das Aufsichtsrecht, sowie entsprechende Sorgfaltspflichtbestimmungen die Förderstiftungen in ihrer Bedeutung wahrgenommen entsprechend liberal behandelt werden.
Welche Herausforderungen sehen Sie im derzeitigen rechtlichen Umfeld für Förderstiftungen in Liechtenstein und wie kann diesen begegnet werden?
Die Herausforderungen für Fördererstiftungen in Zukunft der sehe ich insbesondere in einer sinnvollen Behandlung der entsprechenden Geldwäschereibestimmungen und Compliance Rules. Man könnte sogar von einer gewissen Gefährdung der gemeinnützigen Aktivitäten sprechen, wenn einige der in Aussicht gestellten Forderungen nun auch effektiv umgesetzt werden.
Welche Rolle spielt Ihrer Meinung nach die Vereinigung für liechtensteinische gemeinnützige Stiftungen und Treuhandgesellschaften (VLGST) national und international und wie tragen Sie persönlich zu deren Mission bei?
Die VLGST ist eine hervorragende Vertreterin der Interessen der gemeinnützigen Stiftungen und Trusts und trägt sicherlich dazu bei, den Gedanken der Förderstiftungen einerseits zu verankern und andererseits auch die notwendigen gesetzlichen Normen und andere notwendige Massnahmen förderlich zu behandeln. Förderstiftungen haben ihre eigene Dynamik, ihre eigenen Interessen und Strategien in der Umsetzung ihres Stiftungszwecks. Die VLGST hat diese Interessen zu bündeln und zu vertreten.
Liechtenstein hat einen einzigartigen Ruf im Bereich der Stiftungswesens. Was sind Ihrer Meinung nach die besonderen Stärken und Vorteile des liechtensteinischen Stiftungsrechts?
Die Stärken des liechtensteinischen Stiftungsrechts liegen einerseits – wie bereits erwähnt – in einer offenen Regulierung und andererseits in einer zurückhaltenden, aber effizienten Regelung der Aufsicht und der Compliance-Bestimmung.
Wie sehen Sie die Entwicklung des Förderstiftungssektors in Liechtenstein und welche Trends und Veränderungen erwarten Sie in den kommenden Jahren?
Ich bin überzeugt, dass der Sektor gemeinnütziger Stiftungen in Liechtenstein weiter wachsen wir. Die Herausforderungen und Risiken sind auf mehreren Ebenen gegeben. Einerseits werden Compliance Anforderungen steigen und Ausschüttungsempfänger zwingen, über den Inhalt des Projektes und die Verwendung der Gelder detailliert zu berichten, gleichzeitig sollte aber eine Förderung auf einer Vertrauensbasis möglich sein. Letzteres wäre mir ein Herzensanliegen, um nicht in administrativen Anforderungen zu ersticken oder dass einzelne Stiftungen gewisse Förderungen überhaupt einstellen. Anderseits bin ich der Ansicht, dass gemeinnützige Stiftungen ihre Aufmerksamkeit unbedingt der Mittelverwaltung zuwenden müssen. Es ist dies vieles geschehen und die VLGST hat sich seit ihrer Gründung diesem Thema mit Vehemenz verschrieben. Leider ist in meiner persönlichen Beurteilung erst nur wenig geschehen und das Bewusstsein hat sich bei den verantwortlichen Mitgliedern des Stiftungsrats noch nicht etabliert. Persönlich bin ich der Meinung, dass der Verwaltung des Vermögens gemäss dem Zweck der Stiftung mindestens so viel Zeit und Energie, vor allem aber auch Knowhow gewidmet werden sollte, wie dies auch für die Ausschüttungen praktiziert wird. Persönlich würde ich auch begrüssen, wenn zwar keine Kontrolle erfolgte, aber im Jahresbericht des Stiftungsrates eine Aussage über die Verwaltung des Vermögens dem Stiftungszweck gemacht werden müsste.