Was ist passiert?
In der Nacht auf den 30. Juli 2026 hat sich eine unbekannte Täterschaft widerrechtlich Zugriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbP) verschafft. Dabei wurden Datenkopien von rund 31’000 Rechtsträgern abgegriffen. Das Amt für Informatik hat das betroffene System vom Netz genommen und die Datensicherung veranlasst.
Die Regierung stuft den Vorfall als Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäss Art. 33 DSGVO ein und informiert auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite über die neusten Erkenntnisse.
Betroffene Personen werden durch das Amt für Justiz informiert. Fragen können an gerichtet werden.
Stellungnahme der VLGST zum Vorfall
Die Vereinigung der Liechtensteinischen gemeinnützigen Stiftungen und Trusts (VLGST) hat in den vergangenen Tagen verschiedene Anfragen im Zusammenhang mit dem Cybervorfall bei der Liechtensteinischen Landesverwaltung erhalten und möchte dazu wie folgt Stellung nehmen.
Angriffe auf staatliche Register sind inakzeptabel. Sie treffen nicht nur die betroffene Behörde, sondern das Vertrauen in öffentliche Institutionen und digitale Infrastrukturen insgesamt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind weder die Täterschaft noch deren Absichten geklärt. Entsprechend ist es derzeit schwierig, belastbare Aussagen über die möglichen Folgen zu treffen.
Der Schutz sensibler Daten sowie die Integrität staatlicher Register sind für einen funktionierenden Rechtsstaat zentral. Gleichzeitig ist es uns wichtig, die Bedeutung dieses Vorfalls für den gemeinnützigen Stiftungs- und Trustsektor sachlich einzuordnen. Gemeinnützige Stiftungen und Trusts verfolgen ausschliesslich und unwiderruflich einen gemeinnützigen Zweck. Ihr Vermögen ist diesem Zweck dauerhaft gewidmet; es gibt keine natürlichen Personen, die daraus wirtschaftlich profitieren oder darüber zu eigenem Nutzen verfügen können. Die im Verzeichnis erfassten Personen sind daher in der Regel Organmitglieder — also Personen, die eine Funktion wahrnehmen, und nicht solche, denen das Vermögen wirtschaftlich zusteht – und auch bereits öffentlich im Handelsregister einsehbar. Erfasst sind zudem, soweit sie noch leben, die Stifterinnen und Stifter; für diesen Personenkreis kann der Vorfall im Einzelfall eine höhere Relevanz haben.
Vor diesem Hintergrund erscheinen die unmittelbaren Auswirkungen auf gemeinnützige Rechtsträger nach heutigem Kenntnisstand begrenzt. Ungeachtet dessen nehmen wir jede unbefugte Beschaffung oder Veröffentlichung personenbezogener Daten sehr ernst. Wir stehen im Austausch mit den zuständigen Behörden und verfolgen die weitere Entwicklung aufmerksam. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, die für gemeinnützige Stiftungen von Bedeutung sind, informieren wir unsere Mitglieder selbstverständlich zeitnah.
Für Presseanfragen verweisen wir direkt auf die Information und Kommunikation der Regierung unter , Tel. +423 236 67 22.