Am 29. Juni 2022 hat MONEYVAL, der Expertenausschuss des Europarates für Bewertung von Massnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, den fünften Länderbericht zu Liechtenstein veröffentlicht. MONEYVAL überprüfte dabei die nationalen Regelungen in Liechtenstein zur Umsetzung der 40 FATF-Empfehlungen und bewertete die Wirksamkeit des nationalen Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Liechtenstein wird in diesem Bericht ein sehr gutes Ergebnis attestiert, wobei in manchen Punkten auch Verbesserungspotential festgestellt wurde.
Hinsichtlich der Verhinderung des Missbrauchs von gemeinnützigen Organisationen (Non-Profit Organisationen) für Zwecke der Terrorismusfinanzierung wird im Bericht unter anderem wie folgt festgehalten:
- Eine wichtige risikomitigierende Massnahme stellt das Erfordernis zur Bestellung eines qualifizierten Mitgliedes der Verwaltung nach Art. 180a PGR dar, wodurch die Wahrnehmung von Sorgfaltspflichten bei gemeinnützigen Stiftungen gewährleistet wird.
- Die mit den gemeinnützigen Stiftungen geführten Interviews haben gezeigt, dass deren Organe über gute Kenntnisse hinsichtlich ihrer sektorspezifischen Risiken und ihrer Verpflichtungen im Bereich der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und des Sanktionswesens verfügen.
Im Hinblick auf die von MONEYVAL getroffenen Feststellungen wird Liechtenstein empfohlen, die risikobasierte Beaufsichtigung von gemeinnützigen Organisationen zu stärken und weitere Sensibilisierungsmassnahmen in Form von Schulungen und Leitfäden zu setzen.
MONEYVAL, 5. Länderprüfung Liechtenstein
Medienmitteilung der Liechtensteinischen Regierung